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Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderung in der Berufsbildung

Auch Lernende mit Behinderung können eine berufliche Grundbildung absolvieren, sofern sie die kognitiven und fachlichen Anforderungen des jeweiligen Berufs erfüllen.

Damit sie aufgrund ihrer Behinderung während dem Ausbildungsprozess und bei den Qualifikationsverfahren nicht benachteiligt sind, haben sie einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Massnahmen des Nachteilsausgleichs.

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EDK-Plattform: Informationen und Empfehlungen

Sämtliche Empfehlungen zum Qualifikationsverfahren und weitere Informationen sind auf der EDK-Plattform abrufbar, welche den Kommissionen und Subkommissionen des SDBB, der SBBK und der KBSB  zur Verfügung steht (Zugang nur mit entsprechendem Login).

Zur EDK-Plattform

Aus- und Weiterbildung von PrüfungsexpertInnen

Die Angebote des Eidgenössischen Hochschulinstitutes für Berufsbildung EHB IFFP IUFFP haben zum Ziel, Sie in Ihren konkreten Aufgaben als Prüfungsexpertin oder Prüfungsexperte vorzubereiten und erforderliche Kompetenzen weiter zu vertiefen.

Bildungsangebot des EHB