Wegweiser durch die Berufslehre

2.9. Medizinische Untersuchung

In einigen Berufen ist eine berufsbezogene ärztliche Untersuchung bzw. ein Arztzeugnis zur Bestätigung der Eignung für die berufliche Grundbildung erforderlich. Die entsprechende Organisation der Arbeitswelt (OdA) oder die zuständige kantonale Behörde gibt Auskunft.