Wegweiser durch die Berufslehre

5.5. Andere Qualifikationsverfahren

Verfügen Erwachsene über die erforderlichen Kompetenzen, können sie auch über andere, spezielle Qualifikationsverfahren (QV) ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder ein eidgenössisches  Berufsattest (EBA) erlangen.

BBV Art. 30, Abs. 2 und Art. 31